Hallo ihr beiden! Sehr informativ, euer Beitrag, vielen Dank schon mal für eure Mühen!
Eine Frage hätte ich noch, vielleicht könnt ihr weiterhelfen? Und zwar, wie ist die „Namensgebung“ meiner Gründung als Fotograf geregelt-kann man Fantasienamen nehmen oder muss man immer seinen eigenen Namen in der Firmierung eintragen, gerade wenn man als Einzelunternehmer bzw GbR gründet?
Würde mich freuen von euch zu lesen!
als GBR oder Einzelunternehmen trägt das Unternehmen in erster Linie deinen / euren Namen. Fantasienamen sind aber trotzdem möglich und bei Gewerbeanmeldung einfach in dem entsprechenden Feld des Formulars einzutragen. Ist eigentlich recht easy und bei Fragen helfen einem die Mitarbeiter in der Regel auch gut weiter.
Hallo, ich freue mich euerer Artikel zu finden. Ich habe stets eine kleine Gewerbe und eine Webseite. Die wurde aber von einem Tschechischen Webmaster gemacht, der sich mit dem Impressum nicht auskennt. Ehrlich gesagt, ich auch nicht. Was muss ich als Fotografin für Rechtsform haben? Wie gesagt, bin als klein Unternehmer angemeldet. Über eine Antwort werde ich mich sehr freuen 🙏. Mit Grüßen Kata
Hi Kata, wenn du dein Unternehmen allein betreibst bist du idR Einzelunternehmer (das ist die Rechtsform). Ein Impressum kannst du dir zB bei eRecht24 kostenlos erstellen lassen. Lg Miri
Ich habe eine Frage. Eine Bekannte hat mich gefragt, ob ich aus meinen Bildern nicht Karten und Kalender machen könnte und sie verkauft sie das. Sie nimmt es in Kommission. Ich mache es als Hobby und nicht nach Auftrag. Sie meinte, ich müsste es als Nebengewerbe anmelden, damit sie es verkaufen könnte. Gemacht und jetzt bekomme ich von der Handwerkskammer Post. Meine Frage muss ich es als Gewerbe anmelden und mich ins Handwerksregister eintragen lassen?
Huhu ein Gewerbe musst du nur dann anmelden, wenn du damit eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht hast. Das Wort ist recht frei auslegebar, aber in der Regel geht das Finanzamt ab einem Gewinn von über 500€ jährlich (nicht nur einmalig) davon aus. Lg Miri
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Doch eine Frage habe ich noch: Wenn ihr gemeinsam eine GbR gründet, müsst ihr bei der Handwerkskammer dann nur den Beitrag einmal von der GbR zahlen, oder muss jeder Gewerbetreibende (also beide jeweils) den Beitrag bezahlen? Vielen Dank für eure Antwort 🙂
Hallo ihr beiden! Sehr informativ, euer Beitrag, vielen Dank schon mal für eure Mühen!
Eine Frage hätte ich noch, vielleicht könnt ihr weiterhelfen? Und zwar, wie ist die „Namensgebung“ meiner Gründung als Fotograf geregelt-kann man Fantasienamen nehmen oder muss man immer seinen eigenen Namen in der Firmierung eintragen, gerade wenn man als Einzelunternehmer bzw GbR gründet?
Würde mich freuen von euch zu lesen!
Viele Grüße, Mischa.
Hallo Mischa,
als GBR oder Einzelunternehmen trägt das Unternehmen in erster Linie deinen / euren Namen. Fantasienamen sind aber trotzdem möglich und bei Gewerbeanmeldung einfach in dem entsprechenden Feld des Formulars einzutragen. Ist eigentlich recht easy und bei Fragen helfen einem die Mitarbeiter in der Regel auch gut weiter.
Wir hoffen das hilft dir!
Liebe Grüße
Miri
Hallo, ich freue mich euerer Artikel zu finden. Ich habe stets eine kleine Gewerbe und eine Webseite. Die wurde aber von einem Tschechischen Webmaster gemacht, der sich mit dem Impressum nicht auskennt. Ehrlich gesagt, ich auch nicht. Was muss ich als Fotografin für Rechtsform haben? Wie gesagt, bin als klein Unternehmer angemeldet. Über eine Antwort werde ich mich sehr freuen 🙏. Mit Grüßen Kata
Hi Kata, wenn du dein Unternehmen allein betreibst bist du idR Einzelunternehmer (das ist die Rechtsform). Ein Impressum kannst du dir zB bei eRecht24 kostenlos erstellen lassen. Lg Miri
Ich habe eine Frage. Eine Bekannte hat mich gefragt, ob ich aus meinen Bildern nicht Karten und Kalender machen könnte und sie verkauft sie das. Sie nimmt es in Kommission. Ich mache es als Hobby und nicht nach Auftrag. Sie meinte, ich müsste es als Nebengewerbe anmelden, damit sie es verkaufen könnte. Gemacht und jetzt bekomme ich von der Handwerkskammer Post. Meine Frage muss ich es als Gewerbe anmelden und mich ins Handwerksregister eintragen lassen?
Huhu ein Gewerbe musst du nur dann anmelden, wenn du damit eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht hast. Das Wort ist recht frei auslegebar, aber in der Regel geht das Finanzamt ab einem Gewinn von über 500€ jährlich (nicht nur einmalig) davon aus. Lg Miri
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Doch eine Frage habe ich noch: Wenn ihr gemeinsam eine GbR gründet, müsst ihr bei der Handwerkskammer dann nur den Beitrag einmal von der GbR zahlen, oder muss jeder Gewerbetreibende (also beide jeweils) den Beitrag bezahlen? Vielen Dank für eure Antwort 🙂